{"id":79,"date":"2019-07-31T12:30:02","date_gmt":"2019-07-31T10:30:02","guid":{"rendered":"https:\/\/grafixerin.com\/?page_id=79"},"modified":"2021-12-06T10:22:56","modified_gmt":"2021-12-06T09:22:56","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/grafixerin.com\/?page_id=79","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;3.26.6&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;3.26.6&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.26.6&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;3.26.6&#8243;]<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<h2>I. GELTUNGSBEREICH<\/h2>\n(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Gegenbest\u00e4tigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.\n\n(2) Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie\nschriftlich best\u00e4tigt.\n\n(3) Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gr\u00fcnden nicht wirksam sein sollten.\n\n<h2>II. PREISANGEBOTE<\/h2>\n(1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver\u00e4ndert bleiben, werden jedenfalls als Fixpreise vereinbart, soweit nicht wesentliche \u00c4nderungen der Auftragsdaten eintreten.\n\n(2) Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schlie\u00dfen: Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, sonstige Versandkosten etc nicht ein.\n\n(3) Auftr\u00e4ge, die vom urspr\u00fcnglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Best\u00e4tigung des Auftragnehmers verbindlich.\nEinwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbest\u00e4tigung vom Bestellbrief m\u00fcssen unverz\u00fcglich\/schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbest\u00e4tigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbest\u00e4tigung nicht binnen 7 Tagen widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schlie\u00dft Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.\n\n(4) Generell gelten Preisangebote als verbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdr\u00fccklich vereinbart wird.\nDer Auftraggeber genehmigt, dass eine Erh\u00f6hung ma\u00dfgeblicher,der im folgenden bestimmten Kosten (Filme, Platten, Datentr\u00e4ger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Daten\u00fcbertragung, Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, den Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der \u00dcberschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserh\u00f6hungen in Rechnung zu stellen.\n\n(5) Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen durch den Auftraggeber (z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschlie\u00dflich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet\/soweit sie sp\u00e4ter den vereinbarten Umfang \u00fcberschreiten. Als solche nachtr\u00e4glichen \u00c4nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringf\u00fcgiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftrags\u00e4nderungen oder Zusatzauftr\u00e4ge k\u00f6nnen zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.\n\n(6) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten f\u00fcr Reinzeichnungen werden grunds\u00e4tzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt f\u00fcr alle Sonderw\u00fcnsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit.\nAuf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entw\u00fcrfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausf\u00fchrung gelangt.\n\n(7) Der Auftraggeber tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr von ihm veranlasste Daten\u00fcbertragungen\/Die Kosten der mit dem Auftrag notwendigerweise verbundenen Daten\u00fcbertragungen sind in den Angebotspreisen enthalten.\nF\u00fcr \u00dcbertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernommen\/ \u00dcbertragenen Daten sind vom Auftraggeber unverz\u00fcglich auf Richtigkeit hin zu kontrollieren.\n\n<h2>III. RECHNUNGSPREIS<\/h2>\nDer Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen ab dem Tag, an dem er auch teilweise liefert, f\u00fcr den Auftraggeber einlagert oder f\u00fcr ihn auf Abruf bereith\u00e4lt.\n\n<h2>IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<\/h2>\n(1) Die Zahlung (Nettopreis zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach\nRechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.\n\n(2) Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zur\u00fcckhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.\n\n<h2>V. ZAHLUNGSVERZUG<\/h2>\n(1) Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des\nAuftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung\/Sicherstellung s\u00e4mtlicher, auch noch nicht f\u00e4lliger Rechnungen zu verlangen sowie die Weiterarbeit an den laufenden Auftr\u00e4gen von anteiligen Zahlungen abh\u00e4ngig zu machen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang\nzur\u00fcckzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden\nAuftr\u00e4gen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegr\u00fcndenden Mahnung keine Zahlung leistet.\n\n(2) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 20 % per anno zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.\n\n(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich f\u00fcr den Fall des Verzuges, die Verg\u00fctungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die, sich in der H\u00f6he begrenzt, aus der VO des BMWA \u00fcber die H\u00f6chsts\u00e4tze der Inkassoinstituten geb\u00fchrenden Verg\u00fctungen ergeben.\n\n<h2>VI. LIEFERZEIT<\/h2>\n(1) Vereinbarte Lieferzeiten sind grunds\u00e4tzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden.\nBei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (z B. Lieferung mangelfreier Daten, Pr\u00fcfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Filme, Vorlagen, Autorkorrektur usw.) und deren Termine festzulegen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. h\u00e4lt er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachtr\u00e4glicher Auftrags\u00e4nderungen durch den Auftraggeber. Dar\u00fcber hinaus hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus entstehenden Kosten.\n\n(2) F\u00fcr die Dauer der Pr\u00fcfung von \u00fcbersandten B\u00fcrstenabz\u00fcgen, Korrekturabz\u00fcge, Andrucken oder Ausfallmustern durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit. Der B\u00fcrstenabzug muss vom Auftraggeber best\u00e4tigt werden. Diese Bestimmung gilt auch f\u00fcr Fixzusagen.\n\n<h2>VII. LIEFERUNG<\/h2>\n(1) Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an die vom Auftraggeber bestimmte Lieferadresse auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers. Transportversicherungen werden nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen und sind im Angebotspreis nicht enthalten. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport durchf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat.\nWird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verz\u00f6gert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn \u00fcber.\n\n<h2>VIII. SATZ- UND DRUCKFEHLER, KORREKTUREN<\/h2>\n(1) Satzfehler, deren Verschulden beim Auftragnehmer liegen werden bis zur Druckfreigabe kostenfrei berichtigt.\n\n(2) Ab\u00e4nderungen werden dem Auftraggeber verrechnet (z. B. ab der 3. Autorkorrektur). \u00c4nderungen sind ausschlie\u00dflich schriftlich (auch per FAX bzw. Email anzuordnen und erhalten nach R\u00fcckbest\u00e4tigung durch den Auftragnehmer G\u00fcltigkeit.\n\n(3) F\u00fcr die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die jeweils letzte Ausgabe des Duden ma\u00dfgebend soweit nicht anderes ausdr\u00fccklich vom Auftraggeber bei Auftragserteilung gew\u00fcnscht wird.\n\n<h2>IX. ANNAHMEVERZUG<\/h2>\n(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsm\u00e4\u00dfig \u00fcbersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverz\u00fcglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als \u00dcbernommen und damit geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs auf den Auftraggeber \u00fcber.\n\n(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch h\u00f6here Gewalt verursachten Lieferungsunm\u00f6glichkeit, die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.\n\n<h2>X. BEANSTANDUNGEN\/GEW\u00c4HRLEISTUNG<\/h2>\n(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsm\u00e4\u00dfigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur \u00fcbersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu pr\u00fcfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl\u00e4rung auf den Auftraggeber \u00fcber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckreiferkl\u00e4rung anschlie\u00dfenden Fertigungsvorg\u00e4ngen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt f\u00fcr alle sonstigen Freigabeerkl\u00e4rungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.\n\n(2) Beanstandungen (M\u00e4ngelr\u00fcgen) wegen offensichtlicher M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach Entdecken, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 1 Monat, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.\n\n(3) Die Gew\u00e4hrleistungsfristen f\u00fcr bewegliche Sachen betragen 3 Monate (Mangels Regelung betr\u00e4gt die gesetzliche Frist zwei Jahre und kann verk\u00fcrzt bzw. verl\u00e4ngert werden).\n\n(4) Die Vermutungsregelung des \u00a7 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im \u00dcbergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu Beweisen.\n\n(5) Das Regressrecht nach \u00a7 933 b, zweiter Satz ABGB verj\u00e4hrt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer.\n\n(6) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Anspr\u00fcche zur Nachbesserung verpflichtet, und zwar bis zur H\u00f6he des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erf\u00fcllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verz\u00f6gerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Verg\u00fctung verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten.\nDie Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den besteht nur im Falle von vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Verursachung.\n\n(7) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr die dadurch verursachte Beeintr\u00e4chtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurde.\n\n(8) Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils f\u00fcr den gelieferten Teil. M\u00e4ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.\n\n(9) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren k\u00f6nnen geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden und k\u00f6nnen dem Austragnehmer auf keinen Fall angelastet werden.\n\n(10) Wird dem Auftraggeber als korrekturf\u00e4higes Zwischenprodukt eines digitalen genormten, zertifizierten und kalibrierten Proofs zur Druckreiferkl\u00e4rung vorgelegt, wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gew\u00fcnscht werden, m\u00fcsste zus\u00e4tzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden, und zertifizierter Bedruckstoff verwendet wird.\n\n(11) Der Auftragnehmer haftet keinesfalls f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.\n\n<h2>XI. HAFTUNG<\/h2>\n(1) Der Auftragnehmer haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in F\u00e4llen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur f\u00fcr vertragstypische, vorhersehbare Sch\u00e4den gehaftet.\n\n(2) Es gelten die gleichen Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Haftung der Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.\n\n(3) Werden Schadensersatzanspr\u00fcche geltend gemacht, so m\u00fcssen sie innerhalb von 6 Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine sp\u00e4tere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde. Schadenersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren jedenfalls innerhalb von 6 Monaten (Gesetz: drei Jahre, angemessene Verk\u00fcrzung zul\u00e4ssig, Verl\u00e4ngerung nicht)\n\n<h2>XII. BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN<\/h2>\n(1) F\u00fcr beigestellte Daten, Druckpapier haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt keinerlei Haftung f\u00fcr das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses durch diese Daten determiniert ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber nur im Falle offensichtlicher Untauglichkeit oder Unrichtigkeit beigestellter Daten\/Materialen zu warnen, in allen anderen F\u00e4llen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.\n\n(2) Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B. Computerausdrucke, Digital- Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind.\n\n(3) Bei vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder \u00fcbertragenen Daten tr\u00e4gt der Auftraggeber bei der blo\u00dfen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten f\u00fcr alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke.\n\nWird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher beim Auftragnehmer nicht bestellt, so \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung f\u00fcr die Richtigkeit und Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Ausbelichtung bzw. des Druckes. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Angaben unvollst\u00e4ndig oder unrichtig sind.\n\n(4) Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschlie\u00dflich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist unabh\u00e4ngig davon berechtigt, eine Kopie anzufertigen soweit er sie f\u00fcr die Bearbeitung ben\u00f6tigt. Diese verbleibt dem AUftragnehmer. Die Haftung f\u00fcr die Datenintegrit\u00e4t obliegt dem Auftraggeber.\n\n(5) Der Auftraggeber garantiert, dass zur Erstellung des Datentr\u00e4gers ausschlie\u00dflich lizenzierte Schriftfonts verwendet werden. Betr\u00e4gt die vom Auftraggeber gelieferte Datenmenge mehr als 1 GB, so werden die f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Daten anfallenden Kosten dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Zeit verrechnet. Liefert der Auftraggeber keinen Pr\u00fcfdruck und keine Liste der Dateien, so werden diese vom Auftragnehmer erstellt und werden dem Auftraggeber zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.\n\n(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle mit der Pr\u00fcfung und Lagerung des\nbeigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen.\n\n<h2>XIII. AUFTRAGSUNTERLAGEN<\/h2>\nF\u00fcr alle Auftragsunterlagen, wie zum Beispiel Manuskripte, Entw\u00fcrfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datentr\u00e4ger und sonstige Unterlagen im Sinne des Abschnittes XII (1) gilt:\nF\u00fcr deren Verwahrung haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 2 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Dar\u00fcber hinaus \u00fcbernimmt der Auftragnehmer f\u00fcr nicht zur\u00fcckverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenst\u00e4nde \u00fcber den genannten Termin hinaus zu verwahren. Sie sind vom Auftragnehmer binnen 2 Wochen ab Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber auf seine Kosten und Gefahr zur\u00fcckzustellen.\n\n>h2>XIV. LAGERUNG UND ARCHIVIERUNG<\/h2>\n(1) F\u00fcr den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse nach Durchf\u00fchrung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es ist dar\u00fcber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall tr\u00e4gt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung.\nArbeitsbehelfe und Zwischenprodukte im Produktionsprozess sind Eigentum des Auftragnehmers.\n\n<h2>XV. PERIODISCHE ARBEITEN<\/h2>\nUmfasst der Auftrag die Durchf\u00fchrung regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrender Arbeiten und sind ein Endtermin oder eine K\u00fcndigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche K\u00fcndigung unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gel\u00f6st werden.\n\n<h2>XVI. EIGENTUMSRECHT<\/h2>\nDie von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenst\u00e4nde, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schrifts\u00e4tze, Datentr\u00e4ger, Lithografien, Stanzen und Galvanos und andere f\u00fcr den Produktionsprozess erforderliche Behelfe sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber f\u00fcr diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch f\u00fcr die Arbeitsbehelfe und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.\n\n<h2>XVII. URHEBERRECHT<\/h2>\n(1) Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschlie\u00dfliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im \u00dcbrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielf\u00e4ltigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unber\u00fchrt. Dem Auftragnehmer steht das ausschlie\u00dfliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielf\u00e4ltigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datentr\u00e4ger, Filme, Repros u. \u00e4.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u. \u00e4.) zur Herstellung von Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielf\u00e4ltigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.\n\n(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu pr\u00fcfen, ob dem Auftraggeber das\nRecht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielf\u00e4ltigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu ver\u00e4ndern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegen\u00fcber zustehen, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdr\u00fccklich zu, dass er \u00fcber diese Rechte verf\u00fcgt.\n\n(3) Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu k\u00f6nnen, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschr\u00e4nkten Weitergabe der Nutzung berechtigt. Er hat ihm dazu s\u00e4mtliche erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.\n\n(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegen\u00fcber allen Anspr\u00fcchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Pers\u00f6nlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Der Auftragnehmer muss solche Anspr\u00fcche dem Auftraggeber unverz\u00fcglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verk\u00fcnden. Tritt der streitverk\u00fcndigte auf die Streitverk\u00fcndigung hin nicht als Streitgenosse des Streitverk\u00fcndigers dem Verfahren bei, so ist der Streitverk\u00fcndiger berechtigt, den Anspruch des Kl\u00e4gers anzuerkennen und sich beim Streitverk\u00fcndigten ohne R\u00fccksicht auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.\n\n<h2>XVIII. EIGENTUMSVORBEHALT<\/h2>\n(Eigentumsvorbehalt gilt nur bei Vereinbarung, sonst geht Eigentum mit \u00dcbergabe \u00fcber, was bei bestimmten individualisierten Erzeugnissen, die ohnehin nicht verwertet werden k\u00f6nnen, kein Nachteil ist)\nDie Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung s\u00e4mtlicher Forderungen des Auftragnehmers aus dem Gesch\u00e4ftsverh\u00e4ltnis an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftraggeber ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder \u00e4hnlichen Vertrags nur berechtigt und erm\u00e4chtigt, wenn die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung auf den Auftragnehmer \u00fcbergeht. Bei Produkten, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw. zu \u00fcberbinden. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Auftragnehmer bekannt zu geben. \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 5 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die \u00dcbersicherung des Auftragnehmers beeintr\u00e4chtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftraggebers verpflichtet.\n\n<h2>XIX. R\u00dcCKBEHALTUNGSRECHT<\/h2>\nDem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Manuskripten, Datentr\u00e4gern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst\u00e4nden ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller f\u00e4lligen Forderungen aus dem Auftrag zu.\n\n<h2>XX. NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK<\/h2>\nDer Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Impressums auf die zur Ausf\u00fchrung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des berechtigt.\n\n<h2>XXI. ANZUWENDENDES RECHT, ERF\u00dcLLUNGSORT, GERICHTSSTAND<\/h2>\n(1) Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis findet \u00f6sterreichisches Anwendung, einschlie\u00dflich ausschlie\u00dflich des UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommens. Die Vertragssprache ist Deutsch.\n\n(2) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten \u00fcber alle Vertragsverh\u00e4ltnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz des Auftragnehmers. (Anmerkung: Die Vereinbarung der Gerichtsstandklausel des Punktes XXII (2) und (3) muss dem Gericht unterschriftlich nachgewiesen werden)\n\n(3) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.\n\n<h2>XXII. AUFTRAGSABMACHUNG<\/h2>\nAlle Auftragsabmachungen einschlie\u00dflich nachtr\u00e4glicher \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen usw. bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform.\nMitarbeiter des Au\u00dfendienstes sind zu m\u00fcndlichen Abreden, zum Abschluss von bindenden Vereinbarungen nicht befugt und gelten diese als nicht erfolgt, soweit sie nicht schriftlich von der Gesch\u00e4ftsleitung best\u00e4tigt werden,\n\nOhne Gew\u00e4hr![\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;Section&#8220; module_id=&#8220;footer&#8220; _builder_version=&#8220;3.26.6&#8243; background_color=&#8220;#535353&#8243; custom_padding=&#8220;0px||0px|&#8220; custom_padding_tablet=&#8220;0px||0px|&#8220; transparent_background=&#8220;off&#8220; padding_mobile=&#8220;on&#8220; make_fullwidth=&#8220;off&#8220; use_custom_width=&#8220;off&#8220; width_unit=&#8220;on&#8220; global_module=&#8220;3911&#8243;][et_pb_row column_structure=&#8220;1_4,1_4,1_4,1_4&#8243; use_custom_gutter=&#8220;on&#8220; gutter_width=&#8220;2&#8243; padding_mobile=&#8220;on&#8220; column_padding_mobile=&#8220;on&#8220; admin_label=&#8220;Row&#8220; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; custom_padding=&#8220;50px||50px|&#8220; make_fullwidth=&#8220;off&#8220; use_custom_width=&#8220;off&#8220; width_unit=&#8220;on&#8220;][et_pb_column type=&#8220;1_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;3.26.6&#8243; text_font=&#8220;Raleway|on|||&#8220; text_text_color=&#8220;#859496&#8243; text_font_size=&#8220;28&#8243; text_line_height=&#8220;1.4em&#8220; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; custom_margin=&#8220;||8px|&#8220; custom_css_main_element=&#8220;font-weight: 900;&#8220; use_border_color=&#8220;off&#8220; border_color=&#8220;#ffffff&#8220; border_style=&#8220;solid&#8220;]<p>GRAFIXERIN<\/p>[\/et_pb_text][et_pb_blurb image=&#8220;https:\/\/grafixerin.com\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/websiteicon-1.png&#8220; icon_placement=&#8220;left&#8220; _builder_version=&#8220;3.26.6&#8243; body_text_color=&#8220;#859496&#8243; background_layout=&#8220;dark&#8220;]<p>Ing. Daniela Sternad, MSc<br \/> Kreitnergasse 5, 1160 Wien<br \/> +43-664-150 23 01<br \/> +43-1-990 04 25<\/p>[\/et_pb_blurb][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;3.26.6&#8243; text_font=&#8220;Source Sans Pro||||&#8220; text_text_color=&#8220;#859496&#8243; text_font_size=&#8220;12&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; max_width=&#8220;300px&#8220; custom_padding=&#8220;0px|||&#8220; use_border_color=&#8220;off&#8220; border_color=&#8220;#ffffff&#8220; border_style=&#8220;solid&#8220;]<p>\u00a9 2019 Grafixerin.com<\/p>[\/et_pb_text][et_pb_social_media_follow icon_color=&#8220;#efefef&#8220; use_icon_font_size=&#8220;on&#8220; icon_font_size=&#8220;20px&#8220; _builder_version=&#8220;3.26.6&#8243; background_color=&#8220;rgba(0,0,0,0)&#8220; text_orientation=&#8220;left&#8220; background_layout=&#8220;dark&#8220;][et_pb_social_media_follow_network social_network=&#8220;facebook&#8220; 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